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26.05.2009: Baser Direct GmbH, Duesseldort

 

Hierzu ein Urteil, den die Verbraucherzentrale HH erreicht hat:

http://www.vzhh.de/recht/30387/telefonwerbungbaserhtm.aspx

Telefonwerbung Baser

Werbeanruf gerichtlich verboten

Der Baser Direct GmbH aus Düsseldorf wurde auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg e.V verboten, Verbraucher ohne deren Zustimmung auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für eine Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspielservice zu werben. Auch das „Unterschieben“ eines Vertrages wurde untersagt (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2009, 37 O 79/09).

Verbraucher sind von den ständigen Werbeanrufen genervt. Schlimmer noch, wenn ein deutliches „nein“ des Verbrauchers ignoriert und ein angeblicher Vertrag untergeschoben wird. So geschah es dem Rentner Herbert D. aus Braunschweig, der sich überdies noch gegen eine unberechtigte Belastung seines Kontos von knapp 100 Euro zur Wehr setzen musste. Die Verbraucherzentrale mahnte die Firma Baser ab und reichte Klage ein, als keine Reaktion erfolgte. Mit der Entscheidung des LG Düsseldorf sind nun Verbraucher vor der Kaltakquise jedenfalls dieser Firma geschützt, denn für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Urteil wird Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Stand vom Donnerstag, 19. August 2010

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