Gewinnspiel EuroWin24
Gewinnspiel EuroWin24
aus dem elektronischen Bundesanzeiger
Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum Relevanz
Landgericht Essen
Gerichtlicher Teil Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
56 KLs – 71 Js 11/10 – 20/10 25.03.2011
»Druckversion
Landgericht Essen
Beschluss
56 KLs – 71 Js 11/10 – 20/10
In der Strafsache
gegen Vedat Özgül, geboren am 19. Mai 1984 in Duisburg, deutscher Staatsangehöriger, ledig
Verteidiger: Rechtsanwalt Lars Benner, Schumannstr. 107, 40237 Düsseldorf
Rechtsanwalt Steffen Ufer, Seidelstr. 27, 80335 München
wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges hat die XXI. Strafkammer in der Sitzung am 29.12.2010 beschlossen:
I.
Die Beschlagnahme des Kontos 1280133710 – Gewinnspiel EuroWin24 – beim Bankverein Werther AG, Ravensburger Str. 23, 33824 Werther inklusive aller aus diesem Konto resultierenden Forderungen der Afendis Payment Solutions AG, Marsstr. 26, 80335 München in Höhe von 10.517,15 Euro wird für die Dauer von drei Jahren aufrechterhalten (Beschluss des AG Essen vom 09.07.2010; 44 Gs 2785/10). Von der Beschlagnahme bleiben Rücklastschriften der Geschädigten, deren Konten zuvor durch eine Lastschrift belastet wurden, weiterhin ausdrücklich ausgenommen. Die insoweit erfolgte Pfändung bleibt aufrechterhalten.
Die Beschlagnahme des Kontos 90122106 – Gewinnspiel Eurowin24.TV – beim Bankverein Werther AG, Ravensburger Str. 23, 33824 Werther inklusive aller aus diesem Konto resultierenden Forderungen der PP Zahlungssysteme GmbH, Jägerstr. 24, 10117 Berlin in Höhe von 2.258,97 Euro wird für die Dauer von drei Jahren aufrechterhalten (Beschluss des AG Essen vom 21.04.2010; 44 Gs 1578/10). Von der Beschlagnahme bleiben Rücklastschriften der Geschädigten, deren Konten zuvor durch eine Lastschrift belastet wurden, weiterhin ausdrücklich ausgenommen. Die insoweit erfolgte Pfändung bleibt aufrechterhalten.
II.
Der durch Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 31.03.2010 (44 Gs 1285/10) angeordnete dingliche Arrest in das Vermögen des Angeklagten Özgül wird zur Sicherung der den Verletzten aus der Straftat erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche zu Gunsten des Landes Nordrhein Westfalen, vertreten durch die Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Essen in Höhe von 887.223,88 Euro für die Dauer von drei Jahren aufrechterhalten.
Durch Hinterlegung eines Betrages von 887.223,88 Euro bei der Gerichtskasse wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt. Der Angeklagte ist dann berechtigt, die Aufhebung des Arrestes zu beantragen.
Aufgrund des Arrestes sind folgende Vermögenswerte sichergestellt:
– Forderung des Angeklagten gegen die Wirecard Bank AG, Bretonischer Ring 4, 85630 Grasbrunn in Höhe von 2.986,86 Euro (Pfändungsbeschluss des AG Essen vom 31.03.2010; 44 Gs 1296/10)
– Forderung des Angeklagten gegen die Deutsche Bank Bauspar AG, Niddagaustr. 42, 60489 Frankfurt in Höhe von 1.648,48 Euro (Pfändungsbeschluss des AG Essen vom 31.03.2010; 44 Gs 1297/10)
Essen, 29.12.2010
XXI. Strafkammer -Wirtschaftskammer-