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Archive for the category “UVE-Telefonspam”

  • 28.06.2010: Aboveboard Trading LTD., Nurhan Aydin – Megachance verschickt jetzt Mahnungen, doch Vorsicht das Datum fuer das angebliche Vertragsgespraech ist in amerikanischer Notation, d.h. MM/TT/JJJJ
  • Hier wird auch nochmals auf eine zwei Woeche Widerrufsfrist hingewiesen. Wurden Sie belehrt, wurden Sie informiert – nach dem Infomationspflichtgesetz? Haben Sie die Widerrufsbelehrung direkt nach dem Gespraech per Email erhalten?
  • War die Widerrufsbelehrung rechtlich einwandfrei, wenn nicht, kann man ohne zeitlich Beschraenkung immer noch den Widerruf erklären.

15:06.2010:eV: Kus und Theissen GbR, Marcel Theissen, Timur Kus – Krefeld

Einstweilige Verfügung erlassen und zugestellt

UVE nach Erlass der Einstweiligen Verfügung anerkannt

20.11.2009: Community Concept LTd, Georgios Tzimas, Duesseldorf und Leverkusen – gluecksblatt49.de

24.09.2009: Dönmez Communications, Yavuz Dönmez e.K., Oberhausen – Megachance (war auch Yacoo Trading LTD. Deutscher Lotto Pool)

UVE agbegeben, ca 7 * 5100 Euro nicht gezahlt

24.09.2009: Aboveboard Trading LTD., Nurhan Aydin – Megachance

UVe abgegeben, Zahlungen offen

24.09.2009: EM&Em Call, Emrah Karacaoglu, Duesseldorf, WMC-Gewinnspielclub

direkt insolvent

17.09.2009: Henkel KG, Darmstadt _ Versicherungsmakler

07.07.2009: Kolonia Marketing GmbH, Ibrahim Biskin, Aynur Can, Oberhausen

ca 15 Verstöße = 76500 Euro, leider abgetaucht, Firma insolvent, GF verschollen

26.05.2009: Baser Direct GmbH, Duesseldort

 

Hierzu ein Urteil, den die Verbraucherzentrale HH erreicht hat:

http://www.vzhh.de/recht/30387/telefonwerbungbaserhtm.aspx

Telefonwerbung Baser

Werbeanruf gerichtlich verboten

Der Baser Direct GmbH aus Düsseldorf wurde auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg e.V verboten, Verbraucher ohne deren Zustimmung auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für eine Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspielservice zu werben. Auch das „Unterschieben“ eines Vertrages wurde untersagt (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2009, 37 O 79/09).

Verbraucher sind von den ständigen Werbeanrufen genervt. Schlimmer noch, wenn ein deutliches „nein“ des Verbrauchers ignoriert und ein angeblicher Vertrag untergeschoben wird. So geschah es dem Rentner Herbert D. aus Braunschweig, der sich überdies noch gegen eine unberechtigte Belastung seines Kontos von knapp 100 Euro zur Wehr setzen musste. Die Verbraucherzentrale mahnte die Firma Baser ab und reichte Klage ein, als keine Reaktion erfolgte. Mit der Entscheidung des LG Düsseldorf sind nun Verbraucher vor der Kaltakquise jedenfalls dieser Firma geschützt, denn für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Urteil wird Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Stand vom Donnerstag, 19. August 2010

19.01.2009: C-Call Aachen GmbH & Co. KG, Aachen – Telefonanschlusswechsel, Vodafone

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